Handbuch KKG

Kreditfähigkeitsprüfung
bei Barkrediten und Leasingverträgen

Ferdinand Hodler, Absturz IV, 1894 (Ausschnitt)

Ferdinand Hodler, Absturz IV, 1894 (Ausschnitt)

 

Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) leben mehr als ein Drittel der Schweizer Bevölkerung in einem Haushalt, der mindestens einen Kredit aufgenommen hat (Leasingverträge, Klein- oder Konsumkredite, Ratenzahlungen, etc.). Personen mit wenig Einkommen, Einelternhaushalte, kinderreiche Familien, Erwerbslose und Menschen mit Migrationshintergrund sind gemäss dem BFS überdurchschnittlich häufig betroffen.

Mehr als 1 Millionen Personen in der Schweiz leben in einem Haushalt mit mindestens einem Konsumkredit

Wenn Schulden nicht zurückgezahlt werden, entgeht den Gläubigern Geld. Deshalb greifen diese früher oder später zum Mittel der Betreibung. Die Konsequenzen sind gewichtig: Schon nur ein Betreibungsregistereintrag erschwert die Wohnungs- und Stellensuche deutlich. Im Anschluss an die Betreibung kommt es in der Regel zu einer Lohnpfändung und einem Leben am Existenzminimum. Die Folgen der Überschuldung sind also vielfältig und treffen oft die ganze Familie des Schuldners.

 
Ferdinand Hodler, Aufstieg II, 1894 (Ausschnitt)

Ferdinand Hodler, Aufstieg II, 1894 (Ausschnitt)

2019 wurden schweizweit über 3 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt und über 1,7 Millionen Pfändungen vollzogen.

Ferdinand Hodler, Aufstieg I, 1894 (Ausschnitt)

Ferdinand Hodler, Aufstieg I, 1894 (Ausschnitt)

 

Zentrales Anliegen des KKG ist der Schutz der Konsumentin vor Überschuldung (Art. 22 KKG). Das Ziel soll erreicht werden, indem die Kreditgeberinnen verpflichtet werden, vor der Gewährung des Konsumkredits eine Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen. Konsumkredite dürfen nur dann gewährt werden, wenn das Einkommen der Kundschaft es erlaubt, den Kredit binnen dreier Jahre zurückzuzahlen. Kreditgeber, die sich nicht ans Gesetz halten, verlieren die Zinsen und in krassen Fällen auch das gewährte Darlehen.

Ziel des Handbuchs der Arbeitsgruppe KKG Anwältinnen und Anwälte, welches auf dieser Webseite verfügbar ist, ist es, die einschlägigen Gesetzesbestimmungen, die anwendbaren betreibungsrechtlichen Richtlinien sowie die bekannte Rechtsprechung und Lehre zur Kreditfähigkeitsprüfung kurz und verständlich zusammenzustellen und so den interessierten Fachpersonen die Überprüfung einer Kreditfähigkeitsprüfung zu ermöglichen.

Hinweise auf Rechtsprechung, Ergänzungen und Korrekturen und allgemein Anfragen nimmt die Arbeitsgruppe KKG Anwältinnen und Anwälte gerne entgegen über info@konsumkreditgesetz.ch